Gemäß bilateralen Vertrages zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland können deutsche Staatsbürger geschäftlich in den Vereinigten Staaten tätig sein und dort auch Einkommen beziehen, falls Sie in gewissem Umfang Handel treiben (E-1) oder Investitionen tätigen (E-2). Dabei ist dies ebenfalls auf zahlreiche weitere Länder anwendbar, welche einen bilateralen Vertrag mit den USA geschlossen haben (z. B. Schweiz, Österreich, Luxemburg, Holland, Türkei etc.).
Voraussetzungen für ein E-1 Visum eines Deutschen:
- Die antragstellende Person oder Gesellschaft muß deutscher Staatsbürger oder in Deutschland niedergelassen sein, wobei im Falle einer Gesellschaft zumindest 50% von einem deutschen Staatsbürger oder deutschen Staatsbürgern gehalten werden müssen.
- Wesentlicher Bestandteil des Geschäftes, d.h.. zu einem Prozentsatz von über 50%, muß der Handel zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland sein. Dabei bedeutet Handel den Austausch oder Verkauf von Gütern, Waren oder Dienstleistungen, oder einen Technologietransfer.
- Die antragstellende Person muß entweder die hauptsächlich im Handel involvierte Person sein, welche in die Vereinigten Staaten kommt, um eine wesentliches Handelsgewerbe zu betreiben, oder ein Geschäftsführer, Manager oder Arbeitnehmer sein, welcher besondere gewerbespezifische Voraussetzungen mit sich bringt.
Voraussetzungen für ein E-2 Visum eines Deutschen
- Die antragstellende Person oder Gesellschaft muß deutscher Staatsbürger oder in Deutschland niedergelassen sein, wobei im Falle einer Gesellschaft zumindest 50% von einem deutschen Staatsbürger oder deutschen Staatsbürgern gehalten werden müssen.
- Die antragstellende Person oder Gesellschaft muß eine wesentliche Investition in ein Geschäft in den Vereinigten Staaten getätigt haben oder gerade dabei sein, diese zu tätigen. Dabei verlangt eine wesentliche Investition im Regelfall einen Mindestumfang von $150,000.
- Die antragstellende Person muß entweder der hauptsächliche Investor sein, welcher das Geschäft in den Vereinigten Staaten leiten und entwickeln wird; oder ein Geschäftsführer, Manager oder Arbeitnehmer, welcher besondere, das Geschäft betreffende, Voraussetzungen mit sich bringt.
- Das Investitionsgeschäft darf nicht die einzige Einkommensquelle des Investors darstellen.
E-Visa werden generell für fünf Jahre erteilt und können danach beliebig für weitere fünf Jahre verlängert werden. Allerdings darf sich ein Deutscher mit E-Visum nicht länger als ein Jahr ununterbrochen in den Vereinigten Staaten aufhalten und muß daher zwischendurch das Land verlassen, um eine erneute einjährige Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Diese Aufenthaltsgenehmigung ist jedoch unabhängig vom Weiterlaufen des fünfjährigen E-Visums. Ein E-Visum stellt eine hervorragende Möglichkeit dar, um in den Vereinigten Staaten arbeiten zu dürfen. Allerdings hat das E-Visum den Nachteil, daß es sehr schwer, bzw. fast unmöglich ist, von einem E-Visum auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung (Permanent Residency) mit dazugehöriger Green Card umzusteigen.
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