Home page | Wählen Sie die Sprache | Hilfe   

recht.gif

Visen

Touristenvisum

Investitionsvisum / Handelsvisum

Arbeitsvisum L-1

Visumslotterie

 

Finanzen

Versicherungen

Recht

Notariate

Gutachten

Immobilienmakler

Umzüge

Fachmännische Ratschläge

 

immobel.gif

Hauptseite

Werbung bei uns

Aktuelles

Nützliche Adressen

Schreiben Sie uns

Vorübergehendes Arbeitsvisum für besondere Berufszweige (H-1B)
Pla¿a

Gemäß bilateralen Vertrages zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland können deutsche Staatsbürger geschäftlich in den Vereinigten Staaten tätig sein und dort auch Einkommen beziehen, falls Sie in gewissem Umfang Handel treiben (E-1) oder Investitionen tätigen (E-2). Dabei ist dies ebenfalls auf zahlreiche weitere Länder anwendbar, welche einen bilateralen Vertrag mit den USA geschlossen haben (z. B. Schweiz, Österreich, Luxemburg, Holland, Türkei etc.).

Die amerikanische Einwanderungsbehörde hat für gewisse Berufszweige oder Personen mit gewissen Qualifikationen eine Möglichkeit der vorübergehenden Arbeit in den Vereinigten Staaten vorgesehen. Das sogenannte H-1B Visum hat folgende Voraussetzungen:

  • Der Arbeitgeber muß eine amerikanische Steuerkennnummer haben und darf daher kein rein ausländisches Unternehmen sein.
  • Der Arbeitgeber muß eine sogenannte Labor Condition Application einreichen und , als Arbeitsausschreibung gut sichtbar in der Niederlassung des Arbeitgebers aushängen. In diesem Formular ist die Position und das Gehalt genau ausgeschrieben Falls sich kein amerikanischer Staatsbürger mit den befragten speziellen Voraussetzungen meldet, kann der Arbeitgeber einen Antrag stellen, welcher die ausgeschriebene Position und die Notwendigkeit der Einstellung eines besonders qualifizierten ausländischen Arbeitnehmers darlegt.
  • Der Arbeitnehmer muß darlegen, daß er die Qualifikationen besitzt, welche die Stellenausschreibung voraussetzt und daß er einen Studienabschluß hat, welcher dem amerikanischen Hochschulabschluß gleichkommt.

Ein H-1B Visum ist generell nur für eine dreijährige Dauer erhältlich und kann danach auf Antrag auf drei weitere Jahre verlängert werden. Nach Ablauf der sechs Jahre muß ein Arbeitnehmer die Vereinigten Staaten für mindestens ein Jahr verlassen, bevor er erneut ein Hl-B Visum beantragen kann. Darüber hinaus ist auch ein Hl-B Visum arbeitgebergebunden und endet mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auch vor Ablauf der Dreijahresdauer.

Im Gegensatz zu dem E-1 oder E-2 Visum wird das Hl-B Visum oft dazu benutzt, während dessen Laufzeit eine sogenannte Labor Certification einzureichen, um damit eine Daueraufenthaltsgenehmigung (Permanent Residence) aufgrund der speziellen Arbeitsqualifikationen zu erhalten.

Copyright © 2000-2009 by immobel.com