Die wichtigsten Überlegungen bei dem Erwerb einer privat oder gewerblich genutzten Immobilie in den Vereinigten Staaten betreffen die Einschränkung der Haftungsmöglichkeiten und die Optimierung bzw. Einschränkung der Steuerlast. Im Gegensatz zu der Bundesrepublik Deutschland wird der Eigentümer einer U.S.-Immobilie unbedingt und sofort zur Verantwortung gezogen, sobald ein Schaden auf dessen Grund und Boden eingetreten ist. Dabei würde eine natürliche Person im Falle der Schadenshaftung mit ihrem gesamten weltweiten Vermögen haften. Eine Gesellschaft würde hingegen nur mit dem tatsächlichen Gesellschaftskapital, d.h. in der Regel nur der Immobilie, haften. Des weiteren bietet der Grundstücksbesitz über eine Gesellschaft auch die Möglichkeit,
Erbschaftsteuerrechtliche Vorteile zu verbuchen.
Es bietet sich daher an, die U.S.-Immobilie bereits direkt im Namen einer Gesellschaft zu erwerben. Viele Investoren übersehen nämlich, daß bei einer nachträglichen Übertragung der Immobilie auf Gesellschaft erneute Kosten in Form von Grundstückstempelsteuern, Titelversicherungspolicen und Anwaltskosten entstehen. Weitere Überlegungen, ob eine amerikanische oder Off-Shore Gesellschaft gegründet werden soll, ergeben sich aus den erbschaftsteuerrechtlichen Konsequenzen des U.S.-Immobilienbesitzes.
Das amerikanische Recht sowie das Recht der umliegendem karibischen Inseln kennen die folgenden juristischen Personen: die "Corporation", die "Limited Liability Company", die "Limited Partnership" und die "General Partnership". Zum Zwecke der Haftungsbeschränkung kommen für den Erwerb einer U.S.-Immobilie jedoch vorzugsweise die "Corporation" und die "Limited Liability Company" in Betracht.
Der Ratgeber wurde in Zusammenarbeit mit Becker & Poliakoff, P.A. geschaffen
|